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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 15 AS 275/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,122446
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 15 AS 275/11 B ER (https://dejure.org/2011,122446)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.09.2011 - L 15 AS 275/11 B ER (https://dejure.org/2011,122446)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. September 2011 - L 15 AS 275/11 B ER (https://dejure.org/2011,122446)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 15 AS 275/11
    "Tatsächliche Aufwendungen" für eine Mietwohnung liegen allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts [BSG] (vgl. z.B. Urteil vom 7. Mai 2009 - B 14 AS 31/07 R -, Rn. 16) nicht nur dann vor, wenn der Hilfebedürftige die Miete bereits gezahlt hat und nunmehr deren Erstattung verlangt.

    Maßgeblich ist insoweit der rechtliche Bindungswillen der beteiligten Vertragsparteien, wobei die spätere tatsächliche Übung der Parteien zu berücksichtigen ist (vgl. Urteile des BSG vom 3. März 2009 - B 4 AS 37/08 R - und vom 7. Mai 2009 - B 14 AS 31/07 R).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2010 - L 15 AS 200/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 15 AS 275/11
    Im Februar 2010 hat er eine Nachzahlung der G. in Höhe von 6.020,17 EUR erhalten, die aufgrund des Senatsbeschlusses vom 31. August 2010 - L 15 AS 200/10 B ER - nicht auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet worden ist.
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 15 AS 275/11
    Maßgeblich ist insoweit der rechtliche Bindungswillen der beteiligten Vertragsparteien, wobei die spätere tatsächliche Übung der Parteien zu berücksichtigen ist (vgl. Urteile des BSG vom 3. März 2009 - B 4 AS 37/08 R - und vom 7. Mai 2009 - B 14 AS 31/07 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2011 - L 15 AS 276/11
    Der Senat nimmt insoweit auf seinen Beschluss vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren L 15 AS 275/11 B ER Bezug, mit dem er die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in dem angefochtenen Beschluss zurückgewiesen hat.
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